Herr X X


Sehr geehrter Herr X,

Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung überlassen.
Zur Nutzung der CB-Funkkanäle wurden von der CEPT über die PR 27 hinaus
keine Empfehlungen ausgesprochen. 

Regelung in Deutschland: Für den Betrieb des CB-Funks gilt weitgehende
Eigenverantwortung der CB-Funker. Dies erfordert gegenseitige
Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln, die sich die CB-Funker
und ihre Verbände selbst gegeben haben. Dazu gehört insbesondere, 

	- Kanal 9 ausschließlich als "Notfall- und Sicherheitskanal" 

sowie bevorzugt

	- Kanal 1 als "Anrufkanal FM",

	- Kanal 4 als "Anrufkanal AM",

	- Kanal 16 für den Funkverkehr von Wasserfahrzeugen 
	  untereinander und mit Funkstellen an Land und

	- Kanal 19 als "Fernfahrerkanal"

zu nutzen und zu respektieren.


Mit freundlichen Grüßen

Klaus Link
Ref. 317