Herr X X Sehr geehrter Herr X, Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung überlassen. Zur Nutzung der CB-Funkkanäle wurden von der CEPT über die PR 27 hinaus keine Empfehlungen ausgesprochen. Regelung in Deutschland: Für den Betrieb des CB-Funks gilt weitgehende Eigenverantwortung der CB-Funker. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln, die sich die CB-Funker und ihre Verbände selbst gegeben haben. Dazu gehört insbesondere, - Kanal 9 ausschließlich als "Notfall- und Sicherheitskanal" sowie bevorzugt - Kanal 1 als "Anrufkanal FM", - Kanal 4 als "Anrufkanal AM", - Kanal 16 für den Funkverkehr von Wasserfahrzeugen untereinander und mit Funkstellen an Land und - Kanal 19 als "Fernfahrerkanal" zu nutzen und zu respektieren. Mit freundlichen Grüßen Klaus Link Ref. 317